Rechtsprechung
BPatG, 06.12.2006 - 32 W (pat) 99/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 05.12.2006 - 32 W (pat) 99/04
- BPatG, 06.12.2006 - 32 W (pat) 99/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 06.12.2006 - 32 W (pat) 99/04
Die Prüfung, ob das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel, Nr. 59; GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Nr. 123). - EuGH, 08.04.2003 - C-53/01
Linde
Auszug aus BPatG, 06.12.2006 - 32 W (pat) 99/04
Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 - Linde, Winward und Rado). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 06.12.2006 - 32 W (pat) 99/04
Die Prüfung, ob das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel, Nr. 59; GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Nr. 123).
- BGH, 27.01.2000 - I ZB 39/97
MTS; Eintragung des Rechtsübergangs einer angemeldeten Marke
Auszug aus BPatG, 06.12.2006 - 32 W (pat) 99/04
Des weiteren ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon auszugehen, dass die im Rubrum genannte ursprüngliche Anmelderin auch nach der im Laufe des Beschwerdeverfahrens vorgenommenen Teilübertragung der Anmeldung u. a. für - soweit im vorliegenden Verfahren von Interesse - die Ware "Fleischextrakte" in vollem Umfang verfahrensführungsbefugt ist, nachdem sich die Erwerberin (A... GmbH & Co. KG) nicht am Beschwerdeverfahren beteiligt hat (vgl. BGH GRUR 2000, 892 - MTS). - BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87
"KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke
Auszug aus BPatG, 06.12.2006 - 32 W (pat) 99/04
Denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. z. B. BGH GRUR 1989, 420 - KSÜD; BPatG 32, 5 - CREATION GROSS). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 06.12.2006 - 32 W (pat) 99/04
Kann einer Marke ein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und/oder handelt es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so entbehrt sie jeglicher Unterscheidungskraft (st. Rspr.; vgl. BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
- BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "SPORT +" - keine …
Sie verweist insbesondere auf das Eintragungsverfahren zu der Marke 303 71 281 "SPORT", bei dem das DPMA die Schutzfähigkeit für die Waren "Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild" festgestellt habe, sowie auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2006 (32 W (pat) 99/04), in der das Gericht "SPORT" für die zunächst zurückgewiesene Ware "Fleischextrakte" für schutzfähig erachtet habe.Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken, wie die von der Markeninhaberin und Beschwerdeführerin angeführte Marke 303 71 281 "SPORT" (Beschluss des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2006 - 32 W (pat) 99/04, schutzfähig für Fleischextrakte; Gegenstand des Parallelverfahrens 28 W (pat) 52/12) haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (…vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.;… GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl;… WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
- BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 54/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "SPORT" - keine …
Sie verweist insbesondere auf das Eintragungsverfahren zu der Marke 303 71 281 "SPORT", bei dem das DPMA die Schutzfähigkeit für die Waren "Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild" festgestellt habe, sowie auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2006 (32 W (pat) 99/04), in der das Gericht "SPORT" für die zunächst zurückgewiesene Ware "Fleischextrakte" für schutzfähig erachtet habe.Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken, wie die von der Markeninhaberin und Beschwerdeführerin angeführte Marke 303 71 281 "SPORT" (Beschluss des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2006 - 32 W (pat) 99/04, schutzfähig für Fleischextrakte; Gegenstand des Parallelverfahrens 28 W (pat) 52/12) haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (…vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.;… GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl;… WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
- BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 52/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "SPORT" - keine …
Sie verweist insbesondere auf das Eintragungsverfahren zu der Marke 305 63 388 "SPORT", bei dem das DPMA die Schutzfähigkeit für die Waren "Fleisch, Fisch, Geflügel, Wild; Fleischextrakte; Fleisch- und Wurstwaren" festgestellt habe, sowie auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2006 (32 W (pat) 99/04), in der das Gericht "SPORT" für die zunächst zurückgewiesene Ware "Fleischextrakte" für schutzfähig erachtet habe.